Tierarztpraxis Sasel             
  Dr. Imke Tammena


Katzenschutzverordnung

Seit dem 01. Januar 2026 ist im gesamten Hamburger Stadtgebiet die Katzenschutzverordnung in Kraft getreten.

Für alle Freigängerkatzen ab fünf Monaten gilt die Pflicht zur Kastration, Kennzeichnung mit Microchip und die Registrierung in einem Haustierregister (z.B. TASSO oder FINDEFIX).

Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung von Katzen einzudämmen und damit das Leid freilebender Tiere zu verringern.
Die Kosten für den Chip und die Kastration tragen die Katzenhalter selbst. 
Die Registrierung ist bei den meisten Anbietern kostenlos.

Für reine Wohnungskatzen gilt die Verordnung nicht. Eine Kennzeichnung und Registrierung ist jedoch empfehlenswert, falls die Katze mal entwischt. 

Vereinbaren Sie gerne einen Termin bei uns zur allgemeinen Beratung, zum Chippen oder zur Kastration. 
Wir übernehmen für Sie die Registrierung in einem Register. 

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